Neuerungen 2017: Bußgeld für das Handy am Steuer steigt
Das neue Jahr steht schon in den Startlöchern. Wie jedes Jahr, bringt auch 2017 einige gesetzliche Änderungen mit sich, natürlich auch für die deutschen Autofahrer und Verkehrsteilnehmer. Deshalb hat der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. die wichtigsten Änderungen, auch für die Handynutzung am Steuer, recherchiert.
Handy am Steuer
Dass die Ablenkung durch das Handy am Steuer eine zunehmende Gefahr im Straßenverkehr ist, ist uns allen bewusst. Schließlich ist das Smartphone unser ständiger Begleiter geworden. Doch im Auto hat es nichts in unserer Hand zu suchen. Auch die Bundesregierung sieht hier verstärkten Handlungsbedarf und versucht hier durch erhöhte Strafen entgegen zu wirken. Das Bußgeld für das Handy am Steuer wird ab 2017 mit nun 100 Euro statt 60 Euro bestraft. Mit Handy Auto zu fahren wird also erheblich teurer. Zudem soll der Bußgeld-Katalog um Tablets, E-Book-Reader und Videobrillen erweitert werden.
Weitere Interessante Neuerungen, die es ab 2017 zu beachten gilt:
Führerschein
Beim Führerschein muss man zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Dieser wird ab nächstem Jahr durch eine Verordnung des Bundesministeriums deutlich teurer. Konkret werden dabei die Prüfungskosten der theoretischen und praktischen Prüfungen erhöht. Die theoretische Prüfung kostet künftig 11,90 Euro statt wie bisher 11 Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Die praktische Pkw-Prüfung soll 91,50 Euro kosten. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Hauptuntersuchung
Eine ordentliche Erhöhung ist auch bei der Hauptuntersuchung geplant, die alle zwei Jahre fällig ist. Hier sollen die Gebühren von bisher 35 Euro auf 54,86 Euro steigen. Grund dafür ist, dass die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder am Endrohr vorgenommen werden sollen. Die Messungen bei On-Board-Diagnosen sollen Studien zufolge nicht zuverlässig genug sein.
Benzinpreise
Auch die Benzinpreise werden voraussichtlich nächstes Jahr wieder steigen. Nach einem für die Autofahrer günstigen Jahr haben sich die großen Ölstaaten auf eine Reduzierung der Fördermenge geeinigt. Diese Verknappung wird die Ölpreise wohl wieder spürbar anheben. Erste Anzeichen bemerkt man schon jetzt zum Jahresende. Vorbei ist wohl die Zeit, wo der Liter Diesel zum Teil unter 1 EUR zu bekommen war.
Ampel-Regelung
Neu ab 2017 ist eine geänderte Ampel-Regelung für Fahrradfahrer. Während für diese bisher noch die Fußgänger-Ampeln galten, haben Fahrradfahrer ab 2017 „die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“ (Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO). Das heißt, dass Fahrradfahrer zukünftig auf die Ampeln für die Autos achten müssen und nicht mehr auf die Lichtzeichen für Fußgänger. Auf eigenen Radwegen gelten natürlich die eigenen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Rettungsgasse
Da es in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen bei der Bildung von Rettungsgassen gekommen ist, gibt es hierfür ab 2017 nun eine feste Vorschrift. Bei einem Stau oder Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn muss ab sofort zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei Straßen mit 3 oder 4 Spuren muss die Rettungsgasse nun ebenfalls links und nicht wie bisher in der Mitte gebildet werden. Diese Regelung ist sehr wichtig und muss dringend eingehalten werden. Jede Sekunde, die der Rettungswagen durch falsche Rettungsgassen verliert, kann Leben retten!
Tempo 30
Obwohl die Forderung nach einem generellen Tempolimit von 30 km/h innerorts immer lauter wurde, bleibt die Regelung von 50 km/h bestehen. In Zukunft muss somit auch Tempo 30 ausgewiesen werden und nicht umgekehrt Tempo 50. Dafür dürfen Tempo-30-Zonen nun von den Gemeinden unkomplizierter an bestimmten Unfallschwerpunkten wie etwa Schulen, Altenheimen oder Kindergärten eingerichtet werden.
Die Fahrt ins Ausland
Auch bei der Fahrt ins Ausland gilt es Änderungen zu beachten. So werden in den Niederlanden und in Italien ab Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr allgemein erhöht. Wer ab nächstem Jahr in Italien ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, dem droht nicht nur eine Strafe von bis zu 650 Euro, sondern auch der Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. Für deutsche Autofahrer ist das gleichbedeutend mit einem Fahrverbot in Italien. Auch das Handy kann im Zweifelsfall eingezogen werden.